Der Strafprozess gegen Sabine D., der Chefin des Duisburger Herzzentrums, ist erst mal geplatzt. Der zum 18. Mai geplante Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Münster ist plötzlich aufgehoben worden, ein neuer Termin steht nicht fest.
Das Landgericht sieht sich schlichtweg überlastet – mit Fällen, in denen Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen. Diese Begründung lieferte Behördensprecherin Karin Waldeyer-Gellmann auf Anfrage. D. und ihr mitangeklagter Freund sollten sich, so war es vorgesehen, zumindest bis zum 14. Juli dem Vorwurf der über drei Jahre alten Anklage stellen.
Die Staatsanwaltschaft bezichtigt die Herzspezialistin der falschen Verdächtigung, der versuchten Nötigung, der Verleumdung und eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Gegen ihren Lebenspartner, einen Unternehmensberater, besteht der „hinreichende Verdacht“, in neun Fällen personenbezogene Daten unbefugt verbreitet zu haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, er habe sich der Verleumdung, der Nötigung der falschen Verdächtigung schuldig gemacht.
D. soll während ihrer Zeit an der Universitätsklinik Münster gemeinsam mit ihrem Freund anonyme Schreiben verschickt haben, in denen sie dem Klinikum vermeintliche Fehler vorwarfen. Ziel soll es gewesen sein, den Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie in Münster zu diskreditieren.
Nun, beklagt das Landgericht, sei die zuständige 8. Große Strakammer von etlichen Haftsachen überflutet worden. Diese Verfahren (es geht um Mord-, Sexual- und Raubdelikte) müssen vorrangig abgearbeitet werden. Denn bei größeren Verzögerungen durch die Justiz müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdächtige Untersuchungshäftlinge entlassen werden. (pbd)