20 Kilogramm Katjes-Fruchtgummi muss ein Verbraucher essen, um seinen Tagesbedarf von 80 Gramm Fett zu stillen. Deshalb darf die Firma ihre Süßigkeiten auch weiter mit dem Slogan „ohne Fett“ bewerben, entschied das Landgericht Aachen laut beck-aktuell. Dass die Fruchtgummis 75 % Zucker enthalten und deshalb trotzdem dick machen können, spielt nach Auffassung des Gerichts keine Rolle.
Ich finde das Urteil gut, weil es offensichtlich vom Bild des „mündigen Verbrauchers“ ausgeht und sich damit an der neuen Rechtslage orientiert. Spätestens seit der eindeutigen Änderung des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb am 1. Juli 2004 dürfen die Gerichte nicht mehr den dummen, manipulierbaren und über die Maßen schutzbedürftigen Bürger zum Maßstab ihrer Bewertung machen. Vielmehr müssen sie davon ausgehen, dass der Verbraucher intellektuell so auf der Höhe ist, dass er nicht jede Werbebotschaft wörtlich nimmt.
Diese Botschaft müssen wir in einem komplexen Rechtsstreit derzeit auch dem Landgericht Köln vermitteln. Da könnte das Katjes-Urteil hilfreich sein.