Aus der Tierarztrechnung, die mir ein enttäuschter Welpenkäufer vorgelegt hat:
Notdienstpauschale Hund 12,03 €
Euthanasie eines Hundes 47,19 €
Der Züchter hat nicht nur ein todkrankes Tier an den Mann gebracht. Er ist auch sonst ziemlich clever. Mir erklärte er gleich, dass er sich gar nichts ans Bein binden wird. Auf meine Frage, ob denn der eigene Tierarzt, der den jungen Hund noch am Tag vor der Übergabe impfte und ihm prächtige Gesundheit bescheinigte, rein gar nichts von dessen tödlicher Krankheit gemerkt hat, sagte der Züchter:
Machen Sie sich keine Hoffnungen. Wir entbinden unseren Tierarzt grundsätzlich nicht von der Schweigepflicht.
Das klingt zunächst vielleicht erstaunlich, aber da hat der Verkäufer einen Punkt. Tierärzte unterliegen ebenso einer Schweigepflicht wie Menschenärzte (§ 203 Strafgesetzbuch).
Wenn ich den zahlreichen googlebaren Beschwerden über den Züchter glauben darf, hätte sein Tierarzt überdies wohl auch ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung. Er muss sich ja nicht selbst einer Straftat bezichtigen, zum Beispiel der fortgesetzten Beihilfe zum Betrug.