ABMAHNUNGEN

Links, die direkt oder indirekt auf Seiten mit verbotenen Kopierschutzprogrammen führen, provozieren die Musikindustrie. Ein Forenbetreiber soll laut golem.de 3980 Euro Abmahngebühren zahlen – wegen eines Links, der auf eine Seite führt, von der erst auf ein entsprechendes Angebot verlinkt wurde.

Lesenswert ist die Stellungnahme des Betroffenen. Es ist abseits von allen anderen rechtlichen Fragen schon merkwürdig, dass man nach Auffassung der Musikindustrie in unserem Land anscheinend nicht mal mehr über Kopierschutzprogramme reden darf.

Ich würde mal darauf setzen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften im Urheberrechtsgesetz zu Gunsten der Meinungsfreiheit „einchränkend“ auslegt. Falls nicht ohnehin schon die Instanzgerichte ein ungutes Gefühl beschleicht.

(Danke an Volker für den Link)