Häkchen für Häkchen

Für eine Spedition haben wir ziemlich hohe Außenstände eingeklagt. Der Auftraggeber hörte letztes Jahr einfach auf, Rechnungen zu bezahlen. Die Forderungen selbst sind gut dokumentiert. Die Aufträge liegen schriftlich vor. Alle  Empfänger, die unsere Mandantin beliefert hat, haben den Erhalt der Ware abgezeichnet. 

Nun liegt die Sache geraume Zeit beim Gericht. Bis heute hat sich die Gegenseite nicht geäußert. Auch vor der Klage hat sie nichts gerügt. Als Anwalt macht man sich da natürlich Gedanken, was jetzt wohl für Einwände kommen können.

Immerhin kriegten wir heute mal etwas von der Gegenseite zu hören. In der Form eines Briefes, den sie direkt an unsere Mandantin geschrieben hat. Die Firma bittet “zum Zwecke der Prüfung unseres Jahresabschlusses” dem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen, wie viel Geld unsere Mandantin zu kriegen hat.

Beigefügt war praktischerweise eine Liste mit allen Rechnungen unserer Mandantin, dem Fälligkeitszeitpunkt, den mittlerweile aufgelaufenen Verzugstagen und, was ich besonders schön finde, einem Häkchen hinter dem jeweiligen Rechnungsbetrag. Natürlich wird man ausgiebig darüber streiten können, was so ein Häkchen aussagen soll. Wie auch immer das Ergebnis lautet, jedenfalls macht man normalerweise keine Häkchen hinter Forderungen, die man für ungerechtfertigt hält.

Der Gegenanwalt muss sich jetzt allemal noch einen Tick mehr ins Zeug legen, wenn er dem Gericht eine plausible Geschichte erzählen will. Ich hoffe aber mittlerweile, dass es auf ein Versäumnisurteil hinausläuft.