„120 km/ h – werktags 6-19 Uhr.“ Diese Tempobegrenzung ist mir mehrfach auf der Aubahn 43 zwischen Düsseldorf und Münster aufgefallen. Interessant, wenn man an einem Samstag unterwegs ist. Ist der Samstag auch ein Werktag?
Auch ich habe mal wieder überlegt, vorsichtshalber auf der rechten Spur. Bin dann aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es Juristen meistens anders sehen als der gesunde Menschenverstand. Zu Recht, denn der Samstag gilt tatsächlich als Werktag. Obwohl der überwiegende Teil der Bevölkerung frei haben dürfte, meint zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm in dieser Entscheidung, der Samstag sei „auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein Arbeitstag“.
Ja klar, samstags müssen auch Richter ran. Rasenmähen, Glühbirnen wechseln, Getränkekisten schleppen, zu Kindergeburtstagen kurven, Auto waschen. So ein Samstag kann richtig Arbeit sein – aber ist er deshalb wirklich ein Werktag? Schade, dass die Richter nicht sagen, wo sie den allgemeinen Sprachgebrauch festgestellt haben. Wahrscheinlich hat einer beim Einkaufen im Supermarkt mit der Kassiererin g’schwätzt.
Außerdem könnte man ja mal daran denken, dass auf unseren Autobahnen auch Ausländer unterwegs sind. Was fangen die mit „werktags“ an? Aber die meisten fahren ja ohnehin nur noch durch, um ihr Geld im neuen Europa zu investieren. Zum nett sein – hier in Form der Formulierung „Mo-Sa“ – ist es wahrscheinlich ohnehin zu spät.