Vor einiger Zeit hatte ich über fragwürdige Ermittlungsmethoden des Landeskriminalamtes Bayern berichtet (Link zum Beitrag). Die Beamten hatten einen Trojaner auf den Computer eines Geschäftmannes geschmuggelt. Die Spionagesoftware überwachte dessen Online-Aktivitäten durchgehend – unter anderem mit einem Screenshot alle 30 Sekunden.
Die vom Landgericht Landshut teilweise für rechtswidrig erklärte Aktion warf Fragen auf. Unter anderem danach, wie der Trojaner auf den Computer des Beschuldigten kam. Haben sich Beamte heimlich Zutritt zur Wohnung verschafft? Wurde die Software über infizierte Mails aufgespielt? Oder gab es gar eine “Online-Durchsuchung”?
Alles falsch, hat Spiegel online recherchiert. Tatsächlich soll die Polizei den Betroffenen am Münchner Flughafen abgepasst haben. Bei seiner Rückkehr aus Indien sei eine Routinekontrolle mit Hilfe des Zolls fingiert worden. Dabei sei ein Zollbeamter auch kurz mit dem Notebook des Mannes in einen Nebenraum gegangen. Das wirkte wohl wie die übliche Sprengstoffkontrolle, wie sie jeden Tag hunderten von Flugreisenden in ganz Deutschland widerfährt – wenn auch eher beim Abflug.
Sein Notebook habe der Beschuldigte schon nach einigen Minuten wieder bekommen. Allerdings sei in der Zwischenzeit die Spionagesoftware aufgespielt worden, die dann über Monate zum Einsatz kam. Allein 60.000 Fotos fänden sich in der Ermittlungsakte.
Der Verdächtige soll nicht zu dem Personenkreis gehören, für den die Online-Durchsuchung eigentlich gedacht ist. Also mutmaßliche Terroristen oder Schwerverbrecher. Vielmehr gehe es um die Ausfuhr von Medikamenten, welche nach Auffassung der Staatsanwaltschaft illegal sei. Bis heute liege noch nicht mal eine Anklage vor.