Es ist schon einige Wortakrobatik nötig, um juristisch sauber zu dem Ergebnis zu kommen, das jeder ahnt: Fax-Spamming ist keine strafbare Sachbeschädigung am Faxgerät. Die Rechtsanwälte Heyms & Dr. Bahr berichten über diese Klarstellung des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Grotesk ist überdies, dass es die Staatsanwaltschaft offenbar für nötig hielt, gegen den Freispruch des Angeklagten in erster Instanz auch noch Revision einzulegen.
(Danke auch an Thomas Illig für den Hinweis)