Elektronische Verbrauchserfassung in der Wohnung klingt praktisch. Immerhin muss man nicht mehr einmal im Jahr auf den ista-Mann warten und ihn durch die Wohnung stiefeln lassen. Die Bequemlichkeit hat aber ihre Tücken. Wird der Wasser-, Wärme- und Stromverbrauch elektronisch erfasst und womöglich automatisch per Funk gemeldet, sind die Bewohner der Betroffenen Wohnung ziemlich gläsern. Mit einer Petition soll jetzt erreicht werden, dass Wohnungsbesitzer stets der elektronischen Verbrauchserfassung widersprechen können.
Die Initiatoren der Petition sagen:
„Intelligente Zähler“ bedrohen die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Mithilfe der elektronischen Verbrauchsaufzeichnungen dieser Geräte können Anwesenheit und Verhalten in Privatwohnungen in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Aus den Schwankungen des Stromverbrauchs kann Analysesoftware beispielsweise errechnen, welche Geräte wir zu welcher Zeit und zu welchem Zweck jeweils betreiben und betrieben haben. So kann festgestellt werden, wann wir morgens die Dusche (Wasserboiler) oder den Toaster benutzen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind (Verbrauch im Badezimmer), wann wir zuhause, außer Haus oder in Urlaub sind.
Die Missbrauchsmöglichkeiten seien enorm:
Der Vermieter oder Ehepartner kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten zuhause überprüfen. Das Wissen über die in einem Haushalt vorhandenen Geräte kann zu Werbezwecken genutzt werden. Aber auch Polizei oder Geheimdienste können anhand der Daten unser Verhalten zuhause noch nach Monaten nachvollziehen. Schließlich können die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So können Informationen darüber, welche Geräte vorhanden sind und wann üblicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden. Schon Call-Center-Mitarbeiter haben teilweise Zugriff auf die Daten. Auch Hackern ist es bereits gelungen, unbefugt auf digitale Messeinrichtungen zuzugreifen.
Bei jedem Nutzerwechsel müsse es deshalb die Möglichkeit des Widerspruchs gegen elektronische Verbrauchserfassung geben. Das bisher geltend Widerspruchsrecht beim erstmaligen Einbau sei nicht ausreichend.