VORHANG ZU

Weil sich bei einem Gastspiel des Russischen Staatsballets in Bonn der Vorhang nicht richtig geöffnet haben soll, will ein Zuschauer die Hälfte seines Geldes zurück. Er habe schließlich auch nur die Hälfte gesehen und somit keinen Kunstgenuss verspürt, berichtet der Express. Über die Forderung von 47 Euro muss das Amtsgericht entscheiden.