ZWEITER KLASSE

Die Persönlichkeitsrechte volljähriger Schüler sind nur relativ. Als weiteres Land darf nun Bayern die Eltern erwachsener Schüler informieren, wenn diese nicht versetzt werden oder sich sonst gravierend daneben beneben. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof laut Spiegel online. Das Anschwärzen bei den Eltern wird unter anderem mit dem Erfurter Massaker begründet. Die Eltern des Täters hatten nicht gewusst, dass er der Schule verwiesen worden war.

Interessant ist, dass der zitierte Paragraf nicht einmal voraussetzt, dass die Schüler noch bei ihren Eltern wohnen. Insgesamt macht das Gesetz volljährige Schüler zu Erwachsenen zweiter Klasse. Die Begründung des Gerichts zeigt außerdem, wie leicht Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heutzutage dem „Interesse der Allgemeinheit“ geopfert werden. Ohne dass jemand genau wüsste, worin dieses Interesse eigentlich besteht und ob es wirklich hilft, eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen.

Letztlich zeigt das Urteil aber auch die Hilflosigkeit, mit der den Folgen eines kaputtgesparten und degenerierten Bildungssystem begegnet wird.