Es kommt selten vor. Aber manchmal fange ich tatsächlich an zu arbeiten, ohne einen Vorschuss erhalten zu haben. Was sich dann prompt als Fehler herausstellt. So zum Beispiel im Fall eines Mannes. Dem wurde ein Sexualdelikt zur Last gelegt. Klang alles ausreichend dramatisch, damit im Hinterkopf das Wort Haftbefehl aufploppt.
Ich rief also die zuständige Staatsanwältin an. Faxte den üblichen Brief, mit dem ich mich als Verteidiger meldete. Der Mandant hatte fest versprochen, in den nächsten Tagen einen Betrag X anzuzahlen. Was aber nicht passierte.
Die Ermittlungsakte kam schnell, also habe ich sie kopieren lassen und reingeschaut. Letzteres, um dem Auftraggeber am Telefon was sagen zu können. Dazu kam es dann aber nicht mehr. Nach der dritten Mail, in der mir nun prompte Zahlung zugesagt wurde, hatte auch ich den Braten gerochen und zog die Notbremse. Keine weitere Tätigkeit ohne Zahlung.
In der Sache habe ich dann nur noch eines gemacht. Mir einen Vollstreckungsbescheid über die bereits angefallenen Gebühren besorgt. Mit dem geht der Gerichtsvollzieher mittlerweile bei dem Betreffenden hausieren. Der Vollstreckung hat der ehemalige Mandant übrigens widersprochen. Und zwar so:
Dem Rechtsanwalt wurde damals die Advocard vorgelegt. Die Abrechnung sollte über die Advocard erfolgen.
Dazu muss man wissen: Wird jemandem, wie hier, ein Vorsatzdelikt zur Last gelegt, gibt es keinen Rechtsschutz. Eine kleine Ausnahme gilt im Straßenverkehrsrecht, aber davon war der Tatvorwurf wie erwähnt doch ziemlich weit entfernt.
Sicher erwähnen Mandanten auch mal ihre Rechtsschutzversicherung. Aber ebenso sicher weise ich im Honorargespräch darauf hin, dass die Versicherung in dieser Konstellation rein gar nicht hilft.
Na ja, der Gerichtsvollzieher muss ja nicht prüfen, ob der Widerspruch plausibel ist. Er lädt seinen Schuldner jetzt zur eidesstattlichen Versicherung ein. Kurz vor dem Termin kommt garantiert die Frage, ob ich mit einer Ratenzahlung einverstanden bin.
Normalerweise ja.