Das Geschäft mit den Filesharing-Abmahnungen ist keine rein deutsche Masche. Doch in England ist das Geschäftsmodell nicht nur ein Quell der Freude für die beteiligten Anwälte. Eine britische Kanzlei muss sich jetzt sogar vor der Aufsichtsbehörde verantworten. Der Vorwurf: Die Anwälte hätten Schadensersatz-Zahlungen verlangt, obwohl ihnen der fragliche Wert des „Beweismaterials“ bekannt gewesen sei.
Konkret geht es um die von Providern gelieferten IP-Adressen von Internetanschlüssen, die wegen Filesharings aufgefallen sein sollen. Die bei der Feststellung verwendeten Methoden scheint die Solicitors Regulation Authority (SRA) nicht für sonderlich zuverlässig zu halten, berichtet The Register.
So komme es vor, dass IP-Adressen wegen automatischer Verbindungstrennungen falsch zugeordnet würden. Den britischen Anwälten wird weiter zur Last gelegt, sie hätten darüber hinweggesehen, dass nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begeht. Dies sei auch über lückenhaft gesicherte WLANs oder durch eigenmächtig handelnde Mitnutzer möglich.
Solche Probleme sollen die britischen Anwälte ignoriert haben. Damit hätten sie wissentlich auch potenziell „Unschuldige“ angeschrieben und Forderungen geltend gemacht, was nach britischem Recht ein Berufsvergehen sein kann.
Sicher werden sich viele solche Schritte auch gegen deutsche Abmahnanwälte wünschen. Das ist aber nicht sehr wahrscheinlich, denn die rechtlichen Voraussetzungen sind anders als in England. Bei uns ist der Anschlussinhaber schneller mit im Boot, selbst wenn er selbst keine Urheberrechte verletzt hat. Die „Störerhaftung“ macht’s möglich. Auch sind in Deutschland die Grenzen höher, bis zu denen ein Anwalt auf die Angaben seines Auftraggebers „vertrauen“ darf.
Was letztlich interessant sein wird, sind die technischen Fehlerquellen. Auch hier scheinen die Briten sensibler zu sein. Die Problematik falsch zugeordneter IP-Adressen oder unsorgfältig abgeglichener Hashwerte wird bei uns gerne verniedlicht. Vielleicht bedarf es da wirklich mal eines wirklich tiefergehenden Gutachtens, um die Behauptungen der Rechteinhaber zu entkräften. Die behaupten nämlich immer gern, ihre Überwachungsfirmen machten keine Fehler. Das dürfte zu einem guten Teil hochgestapelt sein. Dass es zu Ungereimtheiten kommt, ist nämlich mittlerweile sogar schon Gerichten aufgefallen.