Das Zugangserschwerungsgesetz, mit dem Stoppschilder vor Internetseiten gesetzt werden sollen, ist verfassungswidrig. Sagt Rechtsanwalt Thomas Stadler. Er wurde vom Bundestag auch als Sachverständiger zu dem Thema gehört.
Stadler fasst die juristischen Argumente gegen das Gesetz in einem, wie ich finde, großartigen Beitrag zusammen. Sollte man gelesen haben.