Die Düsseldorfer ARGE sitzt auf einem hohen Ross.
Mit einem Schreiben wird jetzt ein Widerspruch als „unzulässig“ zurückgewiesen, den ich vorsorglich für eine Mandantin eingelegt hatte. Geradezu genüsslich erklärt mir die Widerspruchsstelle: Das Schreiben, mit dem die ARGE über 1.000 Euro zurückgefordert habe, sei gar kein Verwaltungsakt gewesen. Denn es habe sich um eine versehentliche Überzahlung gehandelt. Eine Überzahlung sei aber ein „zivilrechtlicher Rückzahlungsanspruch“, der nicht nicht per Verwaltungsakt geltend gemacht werden könne. Nur Verwaltungsakte seien mit dem Widerspruch anfechtbar, weshalb ich den falschen Rechtsbehelf eingelegt hätte.
Juristisch ist das korrekt. Bis auf den Umstand, dass es sich keineswegs um eine versehentliche Überzahlung handelte. Ich frage mich nur, wieso die schlaue ARGE dann nach ihrem angeblich rein zivilrechtlichen Schreiben nicht zum Amtsgericht gegangen ist und dort geklagt hat. Vielmehr hat sie das Hauptzolllamt als „Vollstreckungsstelle“ beauftragt. Als Grundlage für seine Tätigkeit nannte das Hauptzollamt seltsamerweise einen „Bescheid vom 14. Januar 2010“. Das ist komischerweise genau der Tag, auf den auch das angeblich rein zivilrechtliche Aufforderungsschreiben datiert.
Natürlich zeigte das Hauptzollamt als Vollstreckungsstelle gleich mal die Waffen. Meiner Mandantin wurde angedroht, eventuelles Gehalt zu pfänden, das Konto einzufrieren und „bewegliche Sachen (z.B. Ihr Kraftfahrzeug)“ wegzunehmen. Und zwar „ohne weitere Ankündigung“.
Das mit der rein zivilrechtlichen Forderung scheint in den unteren Etagen der ARGE nicht bekannt zu sein. Ansonsten müsste man ja fast annehmen, dass hier wider besseres Wissen eine von vorne bis hinten rechtswidrige Drohkulisse aufgebaut wird in der Hoffnung, dass der eingeschüchterte Kunde kuscht und zahlt.
Ich hoffe deshalb, so was ist ein Einzelfall. Immerhin hatte mein unzulässiger „Widerspruch“ einen greifbaren Erfolg. Die darin enthaltene Drohung mit einer einstweiligen Verfügung hatte nämlich den Effekt, dass mir immerhin zugesagt wurde, die Vollstreckung auszusetzen. Aber nicht bis die ARGE sich ein Urteil beim Amtsgericht besorgt hat, sondern „bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Widerspruch“.
Da würde es mich jetzt nicht wundern, wenn sich in den nächsten Tagen das Hauptzollamt wieder meldet…