KEINE GEBÜHREN
Banken dürfen keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde sein Wertpapierdepot zu einer anderen Bank überträgt. Das Oberlandesgericht Köln hat eine entsprechende Klausel für unwirksam erklärt, berichtet beck-aktuell. Die Bank sei ohnehin gesetzlich verpflichtet, dem Kunden seine Wertpapiere auf Verlangen herauszugeben. Dafür könne sie nicht auch noch Geld berechnen.
Vielleicht werde ich meine Yellowbubble jetzt ja doch noch los…