Aus einer Strafanzeige der Polizei:
Nach hiesigen Erkenntnissen ist der Beschuldigte 2001 und 2002 wegen Betäubungsmitteldelikten (Handeltreiben) in Erscheinung getreten.
Monate später fordert das Gericht einen Auszug über die Vorstrafen meines Mandanten an:
Das Register enthält keine Eintragung
Tatsächlich gab es mal Ermittlungsverfahren. Eines wurde mangels Tatverdachts eingestellt. Wegen der zweiten Sache wurde mein Mandant vor Gericht freigesprochen. Weder das eine noch das andere hat offenbar dazu geführt, dass die Uraltdaten im Polizeicomputer gelöscht oder zumindest berichtigt wurden.
Mein Mandant sagt, er habe sich in den letzten Jahren schon ein paar Mal gewundert, mit welcher Akribie die Polizei bei allgemeinen Verkehrskontrollen sein Auto untersucht. Jetzt hat er dafür zumindest eine Erklärung.