Aus der Anzeige eines gar nicht mal kleinen Reiseveranstalters:
Es gelten die AGB, die Sie nach Buchung erhalten.
Bei der Firma kann man eine Pauschalreise ordern, ohne sich bei späterem Ärger mit lästigem Kleingedruckten rumschlagen zu müsssen. Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen nämlich spätestens bei Vertragsschluss zur Kenntnis genommen werden können. Sonst sind sie nicht wirksam.
Nur die Anzeige sollte man aufheben. Sie könnte den Beweis erleichtern.