Ermittlungsfehler passieren. Schön, wenn man sie so deutlich darlegen kann wie in dieser Verteidigungsschrift:
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
die Frage, ob mein Mandant das Passwort für die verschlüsselte Hardware herausgeben möchte, braucht nicht beantwortet zu werden.
Seit der Hausdurchsuchung ist über ein Jahr vergangen. Mein Mandant wurde erstmals nach dem Passwort gefragt, als er vor gut zwei Wochen die freigegebene Hardware abholen durfte. Vorher hat sich niemand bei ihm erkundigt, ob er das Passwort herausgeben möchte und wie es lautet.
Nun hat mein Mandant das Passwort vergessen. Das ist auch ganz natürlich, denn es hatte über 50 Stellen.
Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht gegen meinen Mandanten. Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einzustellen.