WOHNGEMEINSCHAFTEN

Noch ein Detail der Hartz-IV-Reform: Ab 2005 haben die Sozialämter die Möglichkeit, auch bei reinen Wohngemeinschaften Einkommen von Mitbewohnern auf die Sozialhilfe anzurechnen. Eine Lebenspartnerschaft muss nicht mehr bestehen. Die Bremer Sozialverwaltung hat bereits angekündigt, dass sie so verfahren wird.

(danke an asw für den Hinweis)