EM.TV UND DIE FOLGEN

EM.TV UND DIE FOLGEN

Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht keine Prospekthaftung im Fall von EM.TV. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht ausdrücklich nicht zugelassen. Die Anwälte der Anlegerin schimpfen über „Willkür“ und kündigen eine Verfassungsbeschwerde an.

Btw: Die Pressemitteilung der Anwälte ist ein schönes Beispiel dafür, wie man sogar mit einem verlorenen Prozess PR machen kann.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)