Polizeiarbeit ist für viele ein Synonym für hochprofessionell und effizient. Das ist natürlich grundsätzlich richtig. Allerdings kann halt auch bei allem Perfektionismus mal was daneben gehen. Das zeigen nachfolgende Vermerke:
Vermerk 1: Am xx.xx.2009 vollstreckte ich im Besein des KHK H. … in Vertretung für den krankheitsbedingt abwesenden Sachbearbeiter … den Durchsuchungsbeschluss. Die in der Wohnung beschlagnahmten … Gegenstände wurden zur hiesigen Dienststelle verbracht und im Zimmer des Sachbearbeiters abgestellt.
Nach dessen Genesung wurde bekannt, dass ein schwarzer PC des Beschuldigten nicht auffindbar sei. Daraufhin durchsuchte ich sämtliche betreffenden Dienst- und Asservatenräume sowie die Aufbewahrungsräume des LKA nach dem PC. Die Suche verlief jedoch ohne Erfolg.
Vermerk 2: Der Untersuchungsauftrag wird hiermit korrigiert: Die Auswertung des unter lfd. Nr. 1 verzeichneten PC … schwarz entfällt. Alle anderen Daten bleiben unverändert.
Vermerk 3: Könnte sich der PC schwarz möglicherweise bei der KT befinden?
Vermerk 4: Der schwarze PC konnte nicht aufgefunden werden, auch bei der KT ist dieser nicht vorhanden.
Vermerk 5: Die Auswertung von 324 CD / DVD, 52 Disketten, 2 SD-Speicherkarten sowie Micro-SD-Karte der Sony-Digitalkamera wird nächstmöglich beginnen.
Mittlerweile liegt auch der Abschlussbericht vor:
Auf keinem der ausgewerteten Datenträger befinden sich beweiserhebliche Dateien.
Momentan spricht alles für eine Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts. Nur mein Mandant weiß, ob sich das ändern würde, sollte sein schicker schwarzer High-End-PC wieder auftauchen. Womit ich nach etlichen Monaten allerdings nicht mehr rechne.