Es musste davon ausgegangen werden

Einsatzbericht:

Aus der Wohnung konnten Stimmen verschiedener Personen vernommen werden. Da davon ausgegangen werden musste, dass Beweismittel auf Klingeln oder Klopfen an der Wohnungstür vernichtet würden, wurde die Wohnungstür durch die o.a. Beamten um 14:34 Uhr gewaltsam geöffnet und die Wohnung betreten.

Die Wohnungstür wurde dadurch beschädigt. Der Rahmen der Tür löste sich leicht vom Putz. Weiterhin wies die Papp-Wabenstruktur der Tür ein etwa 50 x 50 cm großes Loch auf. Der Metallschlosskasten war verbogen.

Ein erfolgreicher Tag. Jedenfalls für den später gerufenen Schlüsseldienst. Der durfte nämlich auf Steuerzahlerkosten alles wieder richten.