Eine Mandantin streitet sich vor Gericht mit ihrer Notarin über eine Kostenrechnung. Wir bringen seitenweise Einwände vor; die Notarin schreibt emsig zurück. Die Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts fällt dagegen in der Sache ziemlich kurz aus. Die Notarin hat nämlich die Paragrafen bei den einzelnen Kostenpositionen nicht penibel zitiert. Außerdem hat sie „Schreibauslagen“ geltend gemacht. Korrekt muss es aber „Dokumentenpauschale“ heißen.
Schon deswegen soll die Kostenrechnung aufzuheben sein, und zwar „ohne weiteres“. Als Beleg führt der Präsident des Landgerichts ein Dutzend Urteile an. Im Rechtsstreit geht es zwar nicht um Dokumentenpauschalen. Aber ich habe mich trotzdem gefreut. Und auch geärgert. Aufgefallen war mir dieser schrecklich gravierende Fehler nämlich nicht. Ich muss dringend meinen bürokratischen Spürsinn schärfen.