EBAY-PANNE

ebay soll in der Nacht von Freitag auf Samstag einige Stunden nicht erreichbar gewesen sein. Offenbar hatte jemand – erfolgreich! – versucht, sich die Domain übertragen zu lassen, berichtet heise online.

Viele Auktionen sollen ausgelaufen sein, ohne dass Gebote abgegeben werden konnten. Ob ebay den Schaden erstatten muss? Zwischen dem Anbieter und ebay besteht zweifellos ein Vertragsverhältnis. Über seine allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt ebay zwar die Haftung weitgehend aus. Aber unabhängig von der konkreten Formulierung ist es nicht möglich, die Haftung für erhöhte Fahrlässigkeit und Vorsatz auszuschließen.

Ob und inwieweit ebay im Umgang mit der eigenen Domain hier ein Vorwurf zu machen sein könnte, ist eine Tatsachenfrage. Gravierenden Schlendrian hätte der Verkäufer zu beweisen.