Auch Mieter von nicht renovierten Altbauten können verlangen, dass die Elektroinstallation einem Mindeststandard entspricht. Insbesondere müssen die üblichen Elektrogeräte im Haushalt problemlos laufen. Das hat der Bundesgerichtshof am 26. Juli 2004 entschieden.
Vermieter können sich also nicht mehr darauf herausreden, dass schwache Stromkreise und fehlende Steckdosen hinzunehmen sind.