Es ist ja doch immer erstaunlich, wo und wie der Servicegedanke bei Behörden Einzug hält. Bei der Polizei, die ja mitunter noch etwas spröde agiert, scheint sich nun auch etwas zu tun.
So erhält ein Mandant nach einer Hausdurchsuchung ein längliches Schreiben, in dem ihm eine erkennungsdienstliche Behandlung, also Fingerabdrücke, Fotos und Körpervermerssung, in Aussicht gestellt wird. Das Schreiben ist auch leicht verständlich – sofern man wie ich das Zusatzstudium Bürokratendeutsch absolviert hat.
Ich versuche eine Kurzfassung:
Der Brief ist eine Anhörung. Mein Mandant bekommt Gelegenheit, sich in den nächsten zwei Wochen zu der beabsichtigten Behandlung zu äußern. Erst dann wird die Polizei endgültig entscheiden, ob sie die Maßnahme anordnet. (Gegen diesen Bescheid kann dann Widerspruch eingelegt oder vielleicht sogar gleich geklagt werden.)
Doch zurück zum Thema, dem Bestreben nach mehr Bürgernähe. Am Ende des Schreibens folgender Absatz:
Mein Mandant hat den Brief trotzdem als Vorladung aufgefasst. Natürlich seine Schuld, ganz klar. Ich habe ihm erklärt, dass es sich gerade bei dem genannten Termin nur um einen freundlich gemeinten Bürgerservice handelt, der es ihm ermöglicht, mit einem guten Gefühl im Bauch seine eigenen Interessen in den Wind zu schießen.
Und dass er natürlich nicht hingehen soll.