VIDEOKONTROLLE

Die Post darf ihre Briefverteilungszentren nicht flächendeckend per Video überwachen lassen. Das Bundesarbeitsgericht ist laut beck-aktuell der Auffassung, der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer wiege schwerer als das mögliche Interesse der Post, Briefdiebstähle zu verringern. Die geplante Überwachung sei deshalb unverhältnismäßig.

Ein wichtiges Urteil. Bei der Post gibt es sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis und wahrscheinlich auch eine beachtliche Verlustquote. Dazu kommt, dass die Post auch auf die Grundrechte (Postgeheimnis) ihrer Kunden Rücksicht nehmen muss.

Damit wird es für andere, „normale“ Unternehmen ohne Zustimmung des Betriebsrates wohl kaum noch möglich sein, Betriebsflächen mit Video überwachen zu lassen.