Ein Polizeibeamter, der falsche Gebührenquittungen selbst herstellt und diese bei Verkehrskontrollen verwendet, um das vereinnahmte Geld zu behalten, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Der Polizeibeamte hatte am PC Quittungen hergestellt. Diese sahen weitgehend so aus wie die Originalquittungen der Polizei. Dann beschuldigte er bei zwei Verkehrskontrollen Autofahrer mit Verstößen, die sie tatsächlich nicht begangen hatten. Er erhielt dafür insgesamt 150 Euro und quittierte die Verwarnungsgelder mit seinen eigenen Belegen.
Dies brachte dem Polizisten zunächst neun Monate Bewährungsstrafe ein. Außerdem wurde ihm eine Geldbuße auferlegt. Das Land Rheinland-Pfalz klagte anschließend auf Entfernung aus dem Dienst, da das Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört sei.
Dies sahen die Richter des Verwaltungsgerichts ebenso. Durch die Urkundenfälschung und das betrügerische Verhalten unter Ausnutzung der beamtenrechtlichen Stellung habe der Polizeibeamte eine beamtenunwürdige Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt habe.
Da die Tatausführung durch plangemäßes und bewusstes Vorgehen geprägt gewesen sei, könne dem Beamten auch nicht zu Gute gehalten werden, dass er bisher weder strafrechtlich noch disziplinarisch in Erscheinung getreten sei. Dies könne die Schwere der Tat nicht aufwiegen.
Auch das Bestehen einer existentiellen Notlage oder eine psychische Ausnahmesituation vermochten die Richter nicht festzustellen.
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24. Juni 2010 – 3 K 101/10.TR)