FREUNDLICHKEIT VS. BERUFSRECHT

FREUNDLICHKEIT VS. BERUFSRECHT

Telefonnotiz:

Anruf von Frau M. Bittet um RR. Sie hat heute einen Brief von Ihnen erhalten und möchte wissen was darin steht. Spricht kein deutsch.

Die Frau ist auf der Gegenseite. Der Brief ist ein Mahnbescheid. Wenn ich jetzt freundlich bin und ihr erkläre, um was es geht, schade ich womöglich meinem Mandanten. Denn vielleicht legt die Anruferin keinen Widerspruch ein, wenn sie nicht weiß, was Sache ist.

Ich glaube, ich muss den Rückruf lassen.