ANGEQUATSCHT

Das gezielte Ansprechen von Passanten in der Öffentlichkeit ist wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden. Der Fußgänger habe einen Anspruch darauf, dass auch in der Öffentlichkeit seine Individualsphäre gewahrt werde.

Ein interessantes Urteil. Kommunen werden nach der Entscheidung genauer überprüfen müssen, ob sie „Infotische“ etc. ohne weiteres genehmigen können. Auch wenn sich die Zulässigkeit nach öffentlichem Straßenrecht beurteilt, werden sich die Städte kaum zu wissenden „Mittätern“ eines Wettbewerbsverstoßes machen können.