Gestern stand ein Herr bei uns in der Tür und stellte sich als, wahrscheinlich „freier“, Mitarbeiter des Schwann-Verlages vor. Das ist für unsere Region jener Verlag, der für die Post bzw. Telekom bis zum Aufbruch in die Online-Welt sicherlich recht erfolgreich für unverschämte Preise fett gesetzte, möglicherweise gar umrandete Einträge in gedruckten Telefonbüchern verkaufte. Ich erinnere mich, dass schon ein schnörkelloser Fließtext-Eintrag unter dem Stichwort Rechtsanwälte um die 300 Mark pro Jahr kostete – natürlich jeweils für das „Amtliche“ und „Das Örtliche“.
In Zeiten des Werbeverbots für Anwälte, also etwa bis Mitte der 90-er Jahre, war der Eintrag ins Telefonbuch praktisch die einzige Möglichkeit, als Anwalt medial auf sich aufmerksam machen. Es sei denn, man hatte „Presse“. Da musste man sich in der Tat mit diesen Außendienstlern zusammensetzen und sich die Preise diktieren lassen.
Die Zeiten ändern sich. Ich wusste ehrlich gesagt bis vor kurzem gar nicht, dass es überhaupt noch gedruckte Telefonbücher gibt. Bis ich mal zwei Paletten davon im Eingang eines Lebensmittelmarktes sah. Die Stapel verkleinerten sich über Wochen kaum, obwohl die Telefonbücher kostenlos mitgenommen werden durften. Aber warum sollte man das tun? Es gibt mittlerweile ja sogar preiswerte und vor allem sichere flüssige Grillanzünder.
Es kam deshalb bei uns auch relativ früh die Zeit, ab der die ständigen Anrufe, Faxe („Redaktionsschluss Gelbe Seiten! Auftrag muss sofort erteilt werden!“) und Besuche der Außendienstler nur noch nervten. Wir verbaten uns jede weitere unerbetene Kontaktaufnahme. Was auch funktionierte – bis gestern.
Meine Sekretärin sagte dem Vertreter auch gleich, dass wir keine Besuche wünschen und das auch schon mitgeteilt haben. Der Außendienstler aber tat sehr wichtig und fragte schnippisch:
Meinen Sie, dass eine Anwaltskanzlei keinen Telefonbucheintrag braucht?
Meinen wir gar nicht. Aber nach unserer Kenntnis muss man für den Basiseintrag nichts berappen. Auf dieses Argument hin wurde der Mann dann sogar richtig frech, worauf meine Mitarbeiterin in von mir autorisierter Art und Weise reagierte. Sie knallte ihm die Tür vor der Nase zu.
Nun sind wir uns nicht sicher, ob derselbe Typ uns schon mal Vorwerk-Staubsauger andrehen wollte. Damit hätte er, offen gesagt, weitaus größere Chancen.