Der Rechtsphilosoph und Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel beschäftigt sich in der Zeit mit dem neuen Recht des Staates, gekaperte Flugzeuge abzuschießen:
Niemals kann zu diesen Gütern das Leben gehören. Es ist ausgeschlossen, rechtmäßig unbeteiligte Dritte zu töten, um das eigene oder das Leben anderer, und wären es Millionen, zu retten. Niemand kann rechtlich verpflichtet sein, aus Solidarität das eigene Leben für noch so viele andere herzugeben, die er nicht bedroht. Dass es ihm auch der Staat nicht aus Gründen einer solidarischen Pflicht nehmen darf: das eben stellen die Grundrechte klar.
Merkel belegt, welcher ungeheuerliche Tabubruch hinter der Fassade der Terrorbekämpfung stattfindet:
So sind offenbar die Zeiten und die Bedrohungen geworden – und dies ist vielleicht die kälteste Botschaft des Luftsicherungsgesetzes: dass sie staatliche Befugnisse erforderlich oder jedenfalls wirklich machen, für die es innerhalb der Prinzipien des Rechts keinen Ort, keinen Namen und keine Deckung mehr gibt. Wer eine solche Begründung verwirft, muss auch das Gesetz verwerfen, das anders nicht begründbar ist. Wer aber dieses akzeptiert, sollte wissen, was es bedeutet.
Der schleichende Selbstmord des verängstigten Rechtsstaates. Mal sehen, wer oder was die Leiche fleddert.