Wer zu schnell fährt, kann das drohende Fahrverbot einfach mit einem höheren Bußgeld abwenden – diese landesweit verbreitete Annahme hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) korrigiert.
Das Amtsgericht Bielefeld hatte zunächst noch Verständnis für die bekannte Schauspielerin Simone T. gezeigt. T. war Anfang vorigen Jahres auf der A 2 mit 146 km/h geblitzt worden und damit 46 km/h zu schnell. Na ja, so befand der gnädige Amtsrichter, die Frau müsse immerhin „erhebliche Strecken“ zu den Drehorten oder Bühnenauftritten zurücklegen, da genüge die Erhöhung des Bußgeldes von 100 auf 400 Euro. Das vorgesehene Fahrverbot sei dann nicht mehr vonnöten.
Falsch, entschied nun der 3. Senat des OLG Hamm und folgte der Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft sah den „Einzelfall“ nicht berücksichtigt. Die Schauspielerin habe ein überdurchschnittlichen Einkommens und könne ihre Fahrten auch anders organisieren. Die Anstellung eines Fahrers etwa sei „ohne weiteres zumutbar“. Eine solche finanzielle Belastung müsse jeder Verkehrsteilnehmer hinnehmen. Das einmonatige Fahrverbot jedenfalls führe nicht zu einer erheblichen Härte. Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht an. (pbd)