Das kommt dabei rum, wenn man sich für zwei Mandanten beim Amtsgericht um 161,00 Euro streitet:
Gegenstandswert: 161,00 €
10/10 Prozessgebühr gem. § 31 I 1 BRAGO € 25,00
3/10 Erhöhungsgebühr gem. § 6 BRAGO € 10,00
10/10 Verhandlungsgebühr gem. § 31 I 2 BRAGO € 25,00
Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO € 9,00
Zwischensumme € 69,00
16 % Mehrwertsteuer gem. § 25 II BRAGO € 11,04
Gesamtbetrag € 80,04
Zwei längere Besprechungen, insgesamt 12 Seiten Schriftsätze, ein Gerichtstermin. Seufz.
So, jetzt aber wieder raus aus dem betriebswirtschaftlich motivierten Trübsinn. Bei der nächsten Sache auf meinem Aktenstapel geht´s um deutlich mehr.