Aus einer Vernehmung bei der Polizei:
Herrn L. wird die weitere Verfahrensweise erklärt. Aufgrund der zuvor erfolgten Belehrung möchte er keine Angaben mehr zum Sachverhalt machen.
Frage: Ich habe noch ein paar Fragen, sind Sie damit einverstanden?
Antwort: Je nachdem, was Sie fragen.
Es folgen dann noch drei Seiten Aussage. Wie der Mandant von seinem Entschluss „abgebracht“ wurde, ist leider nicht dokumentiert. Immerhin aber, dass die Polizei mitunter keinen Respekt vor der Entscheidung eines Beschuldigten hat, nichts mehr zu sagen.