Ein ruhiger Düsseldorfer Stadtteil, 4.20 Uhr. Es ist dunkel. Ein Passant sieht, wie ein Mann, den er nicht näher beschreiben kann, langsam an geparkten Autos vorbeigeht und durch die Scheiben schaut. Aus einiger Entfernung hört der Passant Scheiben klirren, dann sieht er den Mann davonrennen. Der Zeuge ruft die Polizei.
Die Beamten treffen nach ungefähr fünf Minuten ein und beginnen mit der „Sachbearbeitung am Einsatzort“. Nach einiger Zeit, so heißt es in der Strafanzeige, „beobachten die eingesetzten Beamten eine männliche Person, welche sich auf dem Fußgängerweg dem Tatort näherte und auffallend die polizeilichen Maßnahmen beobachtete“.
Bei der Person, die sich dem Tatort näherte, handelte es sich um meinen Mandanten. Er wird jetzt des Einbruchsversuchs ins Auto verdächtigt, insbesondere wegen einiger Vorstrafen. Wenn ich mir allerdings die Schilderung in der Strafanzeige über seine angebliche „Rückkehr“ an den Tatort durchlese, muss ich sagen: So doof ist er nun wirklich nicht.