Erfolgsmeldung aus Wiesbaden: Der Bundesgerichtshof soll in den beiden Vorjahren alle Urteile der Großen Strafkammern am Landgericht bestätigt haben. Auch eine Erklärung hat die FAZ (Quelle) zur Hand:
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Für eine Lebensstellung im richterlichen Dienst kommen nur Absolventen in Frage, die das erste und zweite Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen haben.
Ich kann nur hoffen, dass die Autorin des Artikels, der leider nicht online abrufbar ist, mehr oder weniger einen Gerichtssprecher zitiert. In der Richterschaft ist der Glaube an die eigene, durch „Prädikat“ und Lebensstellung untermauerte Unfehlbarkeit in der Tat verbreitet. Sollte es allerdings ein FAZ-eigener Rückschluss sein, würde man konsequenterweise untestellen dürfen, dass die Verfasserin eher kein Prädikat von der Journalistenschule in der Tasche hat. Oder zumindest nach ihrem Glauben, für wie dumm sich Leser verkaufen lassen.
Obwohl – von denen haben, obwohl es um die FAZ geht, ja auch die wenigsten ein Prädikat.