Die Firma „NNN Sanierungen“* ist ein Musterbeispiel familiärer Arbeitsteilung:
Vater Jochen saniert.
Ehefrau Nermina hält den Kopf hin.
Tochter Sabrina kriegt das Geld.
Auf dem Briefbogen findet sich als Inhaber der Firma nur der Familienname Müller. Online lässt sich recherchieren, dass früher Jochen mal der Inhaber war, jetzt aber seine Frau Nermina den Laden betreibt. Zumindest offiziell.
Interessanterweise läuft das Firmenkonto aber auf Sabrinas Namen, wobei es sich bei Sabrina wohl um die mittlerweile erwachsene Tochter handeln dürfte (Konfirmation laut Gemeindebrief der zum Wohnort passenden Pfarrgemeinde im Jahre 2004). Damit bei den Überweisungen auch ja nichts schief geht, haben entweder Jochen oder Nermina auf den Briefbogen der Firma, dort wo die Bankverbindung erwähnt wird, einen fettgedruckten Hinweis platziert:
Kontoinhaberin: Sabrina Müller. Bitte nur den persönlichen Namen verwenden, ohne Zusatz „NNN Sanierungen“. Vielen Dank!
Wer das alles weiß, weiß schon zu viel. Und muss sich fast mit der Frage auseinandersetzen, ob er mit einer Überweisung an Sabrina nicht Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung leistet. Denn das Ganze hat natürlich alles einen tieferen Grund, wie sich ebenfalls unschwer aus Datenbanken abrufen lässt – insbesondere dem Schuldnerregister.
*alle Namen geändert