Im Jahr 2002 fiel ein Staatsanwalt in Paderborn unangenehm auf. Auf seinen dienstlichen und privaten Computern wurden Kinderpornos gefunden. Das Verfahren wurde eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage von 6.000,00 €. Das war damals schon ein sehr mildes Ergebnis. Und es ist nichts im Vergleich zu dem, was Kinderpornobesitzern heute blüht. Vor kurzem habe ich vor einem ländlichen Gericht zum Beispiel hart darum kämpfen müssen, dass ein Mandant in einem ähnlichen Fall überhaupt noch Bewährung erhielt. Das Gericht wollte ihn, den ansonsten unvorbelasteten Normalbürger mit Job, Wohnung und intakter Familie, am liebsten ins Gefängnis schicken.
Nun, sollte man denken, dürfte ausgerechnet ein Staatsanwalt mit einer solchen Vorgeschichte keine nennenswerten Karrierechancen mehr haben. Aber nicht in NRW, nicht in Paderborn. Der Staatsanwalt bewarb sich, wie die Neue Westfälische berichtet, letztes Jahr auf eine Stelle als Gruppenleiter – und erhielt den Zuschlag.
Sein Vorgesetzter, so heißt es, habe ihm eine sehr gute Beurteilung geschrieben. Aus der Personalakte seien alle Hinweise auf die Angelegenheit schon 2005 entfernt worden. Exakt nach den Vorgaben der „Tilgungsverordnung“, heißt es im für die Beförderung letztlich verantwortlichen Justizministerium. Von daher sei alles korrekt gelaufen. Dem Staatsanwalt habe sein damaliges Fehlverhalten gar nicht mehr zur Last gelegt werden dürfen. Ganz ahnungslos sollte die Beförderungskommission aber nicht gewesen sein. Immerhin hatte die örtliche Zeitung das Thema schon vor der Personalentscheidung aufgegriffen und im Ministerium nachgefragt.
Nur innerhalb der Staatsanwaltschaft soll es rumoren, berichtet die Neue Westfälische:
Viele Staatsanwälte finden es kaum erträglich, wenn einer ihrer Kollegen sich einer solchen Tat schuldig macht. Sie sind empört darüber, dass dieser Mann später sogar noch Karriere macht und in die mittlere Leitungsebene befördert wird.