Für Verteidiger kostet die Aktenversendung € 8,00. Benötigt man die Akteneinsicht dagegen zur Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, können die Ordnungsämter die Gebühr seit einiger Zeit selbst festsetzen. Die Stadt Düsseldorf nimmt € 16,00. Das kann ich ja noch ansatzweise nachvollziehen.
Aber Essen berechnet mir – oder besser meiner Mandantin – jetzt € 25,00 für die Übersendung einer Akte mit dem sagenhaften Gewicht von 150 Gramm. Das macht an Portokosten € 1,44, denn die Rücksendung zahlen wir ja ohnehin. Selbst wenn man den Arbeitsaufwand rechnet, dürfte eine Überschreitung des Normalsatzes von mehr als 300 % wohl kaum zu rechtfertigen sein.
Schon der Betrag als solcher kommt nach meiner Meinung einer Zugangsverhinderun zu notwendigen Informationen gleich. Das gilt vor allem für den Fall, dass der Mandant keinen Rechtsschutz hat.
Ich habe gegen die Festsetzung der Gebühr Widerspruch eingelegt. Vielleicht verhindert das ja zumindest, dass ein Beamter demnächst € 75,00 fordert.