Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Augsburger Dönerverbot für unwirksam erklärt, berichtet die Augsburger Allgemeine. Mit einer Sperrzeitverordnung wollte die Stadtverwaltung durchsetzen, dass ab 1 Uhr nachts keine Speisen mehr auf die Hand verkauft werden dürfen. Alkohol darf dagegen bis 5 Uhr morgens ausgeschenkt werden.
Die Verwaltungsrichter halten das Dönerverbot für unverhältnismäßig, um nachts für Ruhe in der Stadt zu sorgen. Sie begründen das eben auch damit, dass Lokale viel länger aufhaben und auch Alkohol ausschenken.
Wie sich Augsburg blamiert (und künftig blamieren könnte), dazu auch der Kommentar in der Augsburger Allgemeinen.