Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor strikt ab. Die Vorratsdatenspeicherung ist nach seiner Auffassung unverhältnismäßig, da hiervon Millionen von Menschen betroffen sind, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben.
Auch werde unzumutbar in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant eingegriffen, wenn deren Telekommunikationsdaten gespeichert werden würden. „Wegen der Unverhältnismäßigkeit ist das Gesetz verfassungswidrig“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Daten, die die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich verwerteten, machten nur einen Bruchteil der insgesamt gespeicherten Daten aus. Schon dieses Missverhältnis mache deutlich, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei.
„Die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung verstößt überdies gegen das strikte nationale Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt“, so Ewer weiter.