Der Presserat informiert über seine aktuellen Rügen. Beispiel:
Der Beschwerdeausschuss rügte die THÜRINGER ALLGEMEINE für einen Beitrag, in dem die Zeitung die Amtsbilanz eines scheidenden Bundestagsabgeordneten und Bürgermeisters kritisch beleuchtet hatte. Der Autor des Beitrages war bis kurz vor Erscheinen des Artikels Pressesprecher dieses Politikers. Ziffer 6 des Pressekodex hätte erfordert, dass die Redaktion diesen Umstand transparent macht. Weil die Zeitung das unterließ, fehlte den Lesern eine wichtige Information zur Einordnung des Beitrages. Die Zeitung gefährdete so zudem Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien (Ziffer 1 Pressekodex).
Neulich erzählte mir ein Lokaljournalist, seine Redaktion auf dem platten Land sei mittlerweile so ausgedünnt, dass er selbst gar nicht mehr recherchieren oder großartig zu Terminen fahren kann. Deshalb bitte er umgängliche Kommunalpolitiker vertraulich, ihm doch gleich einen Artikel über ihre öffentlichen Sitzungen zu liefern.
Manche seiner „freien Mitarbeiter“ seien so schreibfertig, dass er den Text unverändert in den Satz geben kann. Er hat auch eine launige Antwort auf die Nachfrage anderer Politiker, woher er denn immer alles wisse, obwohl er gar nicht da gewesen sei. Die Antwort zitiere ich jetzt aber besser nicht, sonst habe ich einen Feind mehr.