Ein krank geschriebener Mitarbeiter muss der Firma nicht mitteilen, woran er erkrankt ist. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Landesarbeitsgericht in Frankfurt die bisherige Rechtsprechung. Ein Arbeitgeber hatte den Mitarbeiter abgemahnt, weil er sich weigerte, nähere Informationen zu seiner Erkrankung zu geben. Es bleibt also dabei, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. ein Attest genügen.