In letzter Zeit waren immer mal wieder Mandanten hier, die Probleme durch falsche oder unberechtigte Schufa-Einträge hatten. Entweder waren die Meldungen sachlich unrichtig. Oder die Mandanten hatten nie eine Schufa-Klausel unterschrieben, so dass die Übermittlung der Daten nicht zulässig war.
Die Schufa reagierte in allen Fällen zügig auf das jeweilige Fax. Es dauerte keine zwei Tage, bis die beanstandeten Daten gelöscht – nicht nur vorläufig gesperrt – wurden.
Neugierig geworden, habe ich die 7,80 Euro für eine Schufa-Eigenauskunft investiert. Die war ebenfalls zwei Tage nach Bestellung im Briefkasten.
Bis auf einen sind die Einträge alle nachvollziehbar. Dieser Eintrag stammt von der DKB-Bank. Die Bank hat sich bei der Schufa am 27. Juli 2009 über mich erkundigt. Was die Schufa wiederum als „Konditionenanfrage zu einer Kreditanfrage“ gespeichert hat.
Richtig ist daran lediglich, dass ich im Juli mal auf der Internetseite der DKB-Bank war und das Antragsformular für ein DKB-Cash-Konto ausfüllte. Soweit ich mich erinnere, habe ich auch den mir online vorausgefüllten Eröffnungsantrag runtergeladen und ausgedruckt. Ich habe ihn aber definitiv nicht zurückgeschickt, weil ich dann doch keine Lust auf das Konto hatte. Dementsprechend habe ich auch nie was von der DKB-Bank gehört.
Die DKB-Bank hatte demnach von mir jedenfalls kein verifizierbares Einverständnis mit der „Anfrage“ an die Schufa. Überdies hatte sie auch noch nicht den von ihr selbst verlangten schriftlichen Antrag auf Kontoeröffnung vorliegen, denn diesen Antrag habe ich ja nie abgeschickt.
Auch wenn eine Konditionenanfrage nach Angaben der Schufa nicht den persönlichen Score-Wert verschlechtert, stellt sich mir doch die Frage, wieso die DKB-Bank schon bei der Schufa anklopft, bloß weil irgendwer online Daten eingibt. Kann sie nicht warten, bis der schriftliche Kontoeröffnungsantrag bei ihr eingeht?
Nach den Schufa-Regeln müsste sie es wohl. Zitat aus einer Informationsbroschüre der Schufa:
– Informationen dürfen nur dann angefragt oder weitergegeben
werden, wenn eine Person mit einem Unternehmen einen Vertrag
abschließen möchte oder bereits ein Vertragsverhältnis besteht.– Im Kreditbereich muss zudem die Einwilligung zur Weitergabe
vorliegen – z.B. die von Ihnen akzeptierte SCHUFA-Klausel.