In den letzten Jahren hat sich die Bundesregierung bei gut 60 Gesetzen durch externe Berater helfen lassen. Wie nicht anders zu erwarten, tauchen in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken durchweg große Anwaltskanzleien auf, aber auch verschiedene Professoren.
Die Honorare schwanken zwischen 15.000 und 1.800.000 Euro, wobei einige Aufträge aus Geheimhaltungsgründen geschwärzt sind. So hat die Kanzlei Hölters & Elsing etwa 1.088.591 Euro für einen einzigen Auftrag erhalten – „ergänzende Beratung im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes“.
Wenn man einen durchaus stattlichen Stundensatz von 400,00 Euro brutto unterstellt – Spesen in unbekannter Höhe nicht berücksichtigt – haben die Anwälte aus der Kanzlei immerhin 2.721 Stunden ergänzend beraten. Bei so einem extremen Bedarf an fachkundiger Beratung ist natürlich klar, dass die Juristen in den zuständigen Ministerien dies nicht alleine stemmen können.