Schöne Überschrift hat sich die Pressestelle des Oberlandesgerichts Köln für eine Meldung ausgedacht:
07.07.2009 – 2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinricht B.
Da fragt man sich doch, wieso der Prozess nicht gleich abgekürzt und auf den Schuldspruch reduziert wird.