7. Juli 2009: Das Amtsgericht bestimmt Hauptverhandlungstermin auf den 3. November 2009.
21. Oktober 2009: Der Hauptverhandlungstermin wird aufgehoben. Neuer Termin ist am 16. März 2010. Begründung: „Urlaub der Abteilungsrichterin.“
So eine Absage keine zwei Wochen vor dem Termin erfreut mich als Verteidiger in hohem Maße. Der Termin ist über drei Monate freigehalten worden. Im konkreten Fall erinnere ich mich an mindestens zwei Verlegungsanträge, mit denen ich andere Verhandlungen unter Hinweis auf diesen Termin abgesagt habe. Mit der Folge, dass die anderen Richter neue Termine suchen und alle Beteiligten neu laden mussten.
Unwahrscheinlich überdies, dass die „Lücke“ jetzt noch anderweitig zu füllen ist. Ich kann ja jetzt schlecht bei Richtern hausieren gehen und um Vorverlegung von Terminen bitten. Abgesehen davon, dass die Richter natürlich auch schon anderes geplant haben, würden sich die Mandanten wahrscheinlich bedanken. So groß ist das Interesse, kurzfristig von der Strafjustiz in die Mangel genommen zu werden, in der Regel nicht.
Tja, dann kam die Absage ausgerechnet auch noch am Tag, nachdem ich mit der Mandantin die Hauptverhandlung vorbereitet und mit einem Zeugen gesprochen habe. Vergebliche Zeit, denn das Spiel müssen wir Anfang März wiederholen.
Immerhin ist die Richterin, die sich jetzt kurzfristig den Urlaub gönnt, nicht dafür bekannt, Verlegungsanträge von Anwälten (die gibt es natürlich auch) übermäßig kritisch abzubügeln. Aus ihrer Sicht stellt sie wahrscheinlich nur etwas ausgleichende Gerechtigkeit her.
Vor dem Hintergrund wünsche ich dann mal gute Erholung.