LÄRMSCHUTZ
Manche Tempolimits dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern dem Lärmschutz. Aber selbst der Hinweis darauf schützt nicht vor einem Fahrverbot. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe laut beck-aktuell entschieden. Damit bleibt es dabei, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 Stundenkilometern in der Stadt und 41 Kilometern außerhalb „regelmäßig“ ein Fahrverbot verhängt wird.
Einen Bußgeldrechner gibt es hier.